Anmeldeportal Ganztagsangebote in Oldenburger Grundschulen

Fragen und Antworten



Allgemeines zum Anmeldeverfahren

Wofür kann ich mich im Anmeldeportal anmelden?

Sie können Ihr Kind für das schulische Ganztagsangebot, das Spätangebot (sofern vorhanden) und das Ferienangebot Ihrer Grundschule anmelden. Außerdem können Sie Ihr Kind für das Mittagessen anmelden. Für einen Schulplatz können Sie Ihr Kind hier nicht anmelden.

An welcher Schule darf ich mein Kind zu den Ganztagsangeboten anmelden?

Sie können Ihr Kind nur an der Schule anmelden, an der es bereits einen Schulplatz hat. Sonst wenden Sie sich bitte erst an die Schule.

Was muss ich vor der Anmeldung klären?

Für die Anmeldung zu den Ganztagsangeboten muss das Kind bereits einen Schulplatz an der entsprechenden Schule haben. Kinder anderer Grundschulbezirke können Sie nur anmelden, wenn Sie vorab mit den Schulleitungen Kontakt aufgenommen haben und einem Schulwechsel zugestimmt wurde.

Für die Anmeldung zum Spätangebot und zum Ferienangebot wird Ihre Einkommensstufe benötigt. Füllen Sie hierfür bitte vorher die Erklärung zum Einkommen » (PDF, 4 MB) aus. Wie die Erklärung ausgefüllt wird, erfahren Sie in der Handreichung für die Elternbeiträge » (PDF, 454 KB).

Wie funktioniert die Anmeldung?

Zuerst müssen Sie sich registrieren. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passworts sind hierbei verpflichtend. Dann erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Nach dem Login können Sie dann Ihr Kind für die Ganztagsangebote Ihrer Grundschule anmelden.

Brauche ich eine E-Mail-Adresse?

Für die Registrierung im Anmeldeportal benötigen Sie eine E-Mail-Adresse. Es gibt viele Möglichkeiten zur Erstellung einer eigenen E-Mail-Adresse. Viele davon sind auch kostenlos.

Gibt es für das Anmeldeportal eine Übersetzungsfunktion?

Das Anmeldeportal gibt es nur in Deutsch aber viele gängige Browser bieten eine Übersetzungsfunktion an, mit der Sie es in verschiedene Sprachen übersetzen können.

Wer kann mich bei der Anmeldung unterstützen?

Wenn Sie die Anmeldung nicht selbständig durchführen können, bitten Sie jemanden um Unterstützung. Sie können auch einen Termin mit Ihrer Grundschule oder für das Spätangebot und das Ferienangebot mit dem Kooperationspartner Ihrer Grundschule vereinbaren. Die Anmeldung kann dann zusammen mit Ihnen vorgenommen werden. Die Kontaktdaten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/ganztagsbildung-in-grundschulen.

Welche Fristen gibt es?

Der reguläre Anmeldezeitraum ist jedes Jahr im Januar. Die Anmeldungen zum schulischen Ganztagsangebot und zum Spätangebot beziehen sich auf das folgende Schuljahr ab August. Die Anmeldung zum Ferienangebot bezieht sich auf den Zeitraum ab den Osterferien bis zum Februar des Folgejahres. Für das Mittagsessen gelten dieselben Zeiträume.

Kann ich eine Anmeldung noch nachträglich ändern?

Änderungen können nur im regulären Anmeldezeitraum im Januar vorgenommen werden. Dafür müssen Sie auf "Meine Anmeldungen" und dort das Kind auswählen. Spätere Änderungswünsche sind nur noch in besonders begründeten Ausnahmen schriftlich über das Sekretariat der Schule zu stellen. Gleiches gilt für das Spätangebot und das Ferienangebot, wenden Sie sich dafür bitte schriftlich an den Kooperationspartner der Schule. Geben Sie hierbei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes, sowie einen besonders wichtigen Grund an.

Kann ich mein Kind nachmelden?

Der reguläre Anmeldezeitraum im Januar ist für die Planung der Angebote wichtig. Spätere Nachmeldungen sind daher nur aus wichtigen Gründen (zum Beispiel Zuzug) möglich. Für das schulische Ganztagsangebot prüft die Schule, ob und wann eine Teilnahme möglich ist. Im Spätangebot und Ferienangebot kommt Ihr Kind gegebenenfalls auf eine Warteliste und der Kooperationspartner der Schule meldet sich, falls ein Platz frei wird.

Muss ich mein Kind jedes Jahr anmelden?

Ja, Sie müssen Ihr Kind jedes Jahr anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Muss ich jedes Kind einzeln anmelden?

Ja, Sie müssen jedes Kind einzeln anmelden. Allerdings können Sie Ihre allgemeinen Daten zur Vereinfachung in Ihrem Profil speichern.

Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?

Das schulische Ganztagsangebot ist beitragsfrei.

Die Kosten für das Spätangebot » (PDF, 477 KB) und die Kosten für das das Ferienangebot » (PDF, 492 KB) richten sich nach den Grundsätzen für die Erhebung eines Elternbeitrages » (PDF, 1,7 MB) und den gebuchten Angeboten. Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt und entfallen für Sozialleistungsbeziehende oder Personen mit einem Einkommen von bis zu 30.000 Euro. Für die Anmeldung wird daher Ihre Einkommensstufe benötigt. Füllen Sie hierfür bitte vorher die Erklärung zum Einkommen » (PDF, 4 MB) aus. Wie die Erklärung ausgefüllt wird, erfahren Sie in der Handreichung für die Elternbeiträge » (PDF, 454 KB). Der Kooperationspartner kann für das Ferienangebot zusätzliche Beiträge in Höhe von maximal 15 Euro je Buchungspaket erheben. Die damit finanzierten Inhalte müssen grundsätzlich als Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) abrechenbar sein. Die Gesamtkosten der Angebote können beim Kooperationspartner erfragt werden.

Das Mittagessen ist ebenfalls beitragspflichtig » (PDF, 118 KB), außer Sie haben eine Bewilligung (OldenburgCard) für Bildung und Teilhabe. Bitte geben Sie hierfür Ihre OldenburgCard-Nummer an.

Wenn Sie zwar grundsätzlich für das Spätangebot, das Ferienangebot oder das Mittagessen beitragspflichtig sind, aber nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag auf Übernahme der Mittagsverpflegung » (PDF, 246 KB) ganz oder teilweise erlassen werden.

Was ist ein Notfallkontakt?

Hier können Sie Personen angeben, die angerufen werden, falls Sie in einem Notfall nicht erreichbar sind. Das kann eine weitere sorgeberechtigte Person oder auch eine andere Person Ihres Vertrauens sein. Es ist wichtig, dass die genannten Personen mit der Weitergabe der Daten und der Kontaktaufnahme einverstanden sind.

Welche Verträge und Unterlagen gibt es?

Die Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot erfolgt ohne weiteren Vertrag.

Für die Anmeldung im Spätangebot und/oder Ferienangebot erhalten Sie einen Betreuungsvertrag mit weiteren Unterlagen durch den Kooperationspartner Ihrer Grundschule. Der Vertrag muss rechtzeitig vor dem Beginn des Angebotes unterschrieben zurückgesendet werden. Vor dem Abschluss eines Betreuungsvertrages sind Sie verpflichtet, folgende Unterlagen zur Kenntnis zu nehmen oder auszufüllen:

Es können auch weitere Angaben (beispielsweise schwere Erkrankungen oder zum Bedarf für eine Schulbegleitung) notwendig sein.

Wie ist mein Kind versichert?

Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Für das Spätangebot und Ferienangebot gibt es:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
  • die Gesetzliche Unfallversicherung oder eine vom Kooperationspartner abgeschlossene Unfallversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 245.000 Euro Leistung bei Vollinvalidität.
Weitere Versicherungen bestehen nicht und sind bei Bedarf von Ihnen abzuschließen.


Schulisches Ganztagsangebot

Was ist das schulische Ganztagsangebot?

In den Ganztagsgrundschulen gibt es ein beitragsfreies schulisches Ganztagsangebot. Dieses wird durch Ihre Grundschule organisiert. Bei fast allen Grundschulen wird die Schule dabei durch einen Kooperationspartner sowie weitere Partner aus den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit unterstützt.

Schülerinnen und Schüler können je nach Grundschule an bis zu fünf Tagen in der Woche am Angebot teilnehmen. Für die Anmeldung zum schulischen Ganztagsangebot ist es erforderlich, die gewünschten Wochentage anzugeben. In offenen Ganztagsgrundschulen können die Tage einzeln gebucht werden. Bei teilgebundenen Ganztagsgrundschulen können nur die offenen Tage frei gewählt werden.

Wie werden die Plätze vergeben?

Jedes Kind mit einem Schulplatz erhält auch einen Platz für das schulische Ganztagsangebot. Kinder anderer Grundschulbezirke können Sie nur anmelden, wenn Sie vorab mit den Schulleitungen Kontakt aufgenommen haben und einem Schulwechsel zugestimmt wurde.

Muss mein Kind am schulischen Ganztagsangebot teilnehmen?

Sie müssen Ihr Kind nicht zum schulischen Ganztagsangebot anmelden. Falls Sie Ihr Kind jedoch anmelden, ist die Teilnahme für das gesamte Schuljahr verbindlich und nach der Anmeldung gilt die Schulpflicht. Nur in besonderen Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Bitte stimmen Sie sich hierzu mit Ihrer Schule ab.


Spätangebot

Was ist das Spätangebot?

Es gibt in den meisten Oldenburger Ganztagsgrundschulen während der Schulzeit ein zusätzliches Spätangebot. Es ist je nach Einkommen beitragspflichtig oder auch beitragsfrei (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“). Das Spätangebot wird durch einen Kooperationspartner der Grundschule organisiert und umfasst bis zu 1,5 Stunden täglich. Es ist in bis zu vier Buchungspaketen buchbar. Sollte es an Ihrer Grundschule ein weniger umfangreiches Spätangebot geben und Sie brauchen mehr Betreuung, können Sie sich an den Kooperationspartner wenden.

Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 515 KB).

Wie werden die Plätze im Spätangebot vergeben?

Im Spätangebot gibt es Gruppen und die Plätze sind begrenzt. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 31. Januar eines Jahres. Anschließend wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag mit Ihnen geschlossen und erst dann gibt es eine Platzgarantie. Falls die Anmeldezahlen das Platzangebot übersteigen, nimmt der Kooperationspartner eine Auswahl vor. Nicht aufgenommene Kinder können dann auf eine Warteliste kommen.

Muss mein Kind am Spätangebot teilnehmen?

Sie müssen Ihr Kind nicht zum Spätangebot anmelden. Die Anmeldung ist nach Abschluss des Betreuungsvertrags jedoch verbindlich und eine Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich. In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 515 KB). Bitte teilen Sie dem Kooperationspartner Ihrer Schule schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen und geben Sie dabei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit an.

Auch nach der Anmeldung ist die Teilnahme freiwillig. Sprechen Sie sich jedoch bitte mit dem Kooperationspartner Ihrer Grundschule ab, falls Ihr Kind einmal nicht oder nur kürzer teilnimmt. Den Elternbeitrag müssen Sie dann aber dennoch zahlen.


Ferienangebot

Was ist das Ferienangebot?

Zusätzlich zur Betreuung in der Schulzeit gibt es ein ergänzendes Ferienangebot. Es ist je nach Einkommen beitragspflichtig oder auch beitragsfrei (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“). Der Angebotszeitraum erstreckt sich vom März im laufenden Kalenderjahr bis zum Februar im Folgejahr. Das Angebot wird durch den Kooperationspartner am Schulstandort oder an einer benachbarten Grundschule durchgeführt.

Das Ferienangebot umfasst je nach Standort maximal neun Buchungspakete. Sollte es an Ihrer Grundschule ein weniger umfangreiches Ferienangebot geben und Sie brauchen mehr Betreuung, können Sie sich an den Kooperationspartner wenden. Ein Buchungspaket entspricht immer fünf Tagen und an Feiertagen findet keine Betreuung statt. Die Zeiten richten sich nach dem Betreuungsangebot in der Schulzeit.

Die Teilnahme am schulischen Ganztagsangebot ist keine Voraussetzung für die Buchung des Ferienangebotes. Kinder anderer Grundschulen können sich jedoch nicht anmelden, außer es gibt eine besondere Kooperation.

Für die Teilnahme gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 515 KB).

Wie werden die Plätze im Ferienangebot vergeben?

Jedes Kind mit einem Schulplatz erhält auch einen Platz im Ferienangebot. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis zum 31. Januar eines Jahres. Anschließend wird ein schriftlicher Betreuungsvertrag mit Ihnen geschlossen, erst dann gibt es eine Platzgarantie.

Muss mein Kind am Ferienangebot teilnehmen?

Sie müssen Ihr Kind nicht zum Ferienangebot anmelden. Die Anmeldung ist nach Abschluss des Betreuungsvertrags jedoch verbindlich und eine Kündigung ist nicht ohne weiteres möglich ist. In besonderen Fällen können jedoch Ausnahmen gemacht werden. Beachten Sie hierzu bitte die allgemeinen Teilnahmebedingungen » (PDF, 515 KB). Bitte teilen Sie dem Kooperationspartner schriftlich mit, ab wann und aus welchem wichtigen Grund Sie das Kind abmelden wollen und geben Sie dabei den Namen und das Geburtsdatum Ihres Kindes mit an. Eine Abmeldung gilt dann auch für das Mittagessen.

Auch nach der Anmeldung ist die Teilnahme freiwillig. Sprechen Sie sich jedoch bitte mit dem Kooperationspartner ab, falls Ihr Kind einmal nicht oder nur kürzer teilnimmt. Den Elternbeitrag müssen Sie aber dennoch zahlen. Bei Ausflügen muss Ihr Kind bis zu einer abgesprochenen Zeit da sein und es kann erst nach dem Ausflug abgeholt werden.

Mein Kind wird erst eingeschult oder verlässt die Grundschule zu den Sommerferien. Wann kann es am Ferienangebot teilnehmen?

Beim Ferienangebot können für die Kinder der neuen ersten Klassen alle Buchungspakete, die ab dem 1. August beginnen, gebucht werden. Für die Kinder der abgehenden vierten Klassen können alle Buchungspakete, die vor dem 31. Juli enden, gebucht werden.


Mittagessen

Wie ist das Mittagessen organisiert?

An allen Tagen des schulischen Ganztagsangebotes und des Ferienangebotes wird ein Mittagessen angeboten. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit diesen Angeboten und ist für den gesamten Angebotszeitraum verbindlich. Das Mittagsessen kann nur für die Gesamtzahl der Tage in den Angeboten angemeldet werden. Es ist beitragspflichtig, außer Sie haben eine Bewilligung (OldenburgCard) für Bildung und Teilhabe (siehe auch „Welche Kosten können bei einer Anmeldung entstehen?“).

Das Mittagessen ist pädagogischer Bestandteil des schulischen Ganztagsangebotes und des Ferienangebotes. Ohne Anmeldung zum Mittagessen sind Sie verpflichtet, dem Kind selbst ausreichend Essen mitzugeben. Das gilt auch zusätzlich zur Mittagsverpflegung.

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen des Mittagsessens finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ in der aktuellen Fassung.

Wie wird das Mittagsessen abgerechnet?

Die Kosten für das Mittagessen » (PDF, 118 KB) werden mit der Stadt Oldenburg abgerechnet. Sie erhalten entsprechend der gebuchten Tage einen Gebührenbescheid. Bitte füllen Sie für eine schnelle Abbuchung das SEPA-Lastschriftmandat » (PDF, 2,51 MB) aus und geben dieses unterschrieben im Sekretariat Ihrer Grundschule ab oder schicken es an das Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg.

Kann ich mein Kind auch wieder vom Mittagessen abmelden?

Die Anmeldung zum Mittagessen ist für den gesamten Anmeldezeitraum (siehe auch „Welche Fristen gibt es?“) verbindlich. Nur in besonderen Fällen ist zwischendurch eine Abmeldung möglich. Diese finden Sie in der „Satzung der Stadt Oldenburg über die Inanspruchnahme der Mittagsverpflegung in den Mensen an den Grundschulen“ in der aktuellen Fassung.

Was ist mit Allergien und Unverträglichkeiten beim Mittagessen?

Bei einer bedeutsamen Allergie oder Unverträglichkeit Ihres Kindes wird ein ärztlicher Nachweis benötigt. Diesen schicken Sie bitte direkt nach der Anmeldung per E-Mail an mittagsabrechnung[at]stadt-oldenburg.de oder per Post an das Amt für Schule und Bildung, Abrechnungsstelle Schulmensen, Bergstraße 25, 26122 Oldenburg. Im Rahmen der Möglichkeiten der Mensa wird dann eine Teilnahme am Mittagessen geprüft. Bei Fragen können Sie sich auch per Telefon an 0441-235-2708 wenden.

Wo gibt es weitere Informationen zum Mittagsessen?

Weitere Informationen zum Mittagsessen erhalten Sie hier.

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Aktuell sind nur Nachmeldungen möglich.

Aktuell sind nur Nachmeldungen möglich. Der reguläre Anmeldezeitraum ist jedes Jahr im Januar.

Änderungen bereits erfolgter Anmeldungen klären Sie bitte direkt mit der Schule oder dem Kooperationspartner.

Bitte beachten Sie hierzu die Fragen und Antworten.